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Frauennot, Frauenglück, Männersorgen

Ein Beitrag von Katrin Doerksen

Filme, die sich mit ungewollten Schwangerschaften und Abtreibungen auseinandersetzen, beschäftigen die Zensoren schon seit der Weimarer Republik. Von Cyankali bis 24 Wochen — wie haben sich diese Filme seither verändert?

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Julia Jentsch in "24 Wochen"
Julia Jentsch in "24 Wochen"

„Ist denn die Pränatalmedizin Fluch oder Segen?“ lautet die Frage an Anne Zohra Berrached. Anne Zohra Berrached ist keine Ärztin. Sie ist eine Filmemacherin, die ihren Spielfilm 24 Wochen im Rahmen der Reihe Was tut sich — Im Deutschen Film? 2016 im Stuttgarter Delphi Arthaus Theater zeigt. Es geht um eine schwangere Frau, die sich für oder gegen die Spätabtreibung ihres schwer herzkranken Kindes mit Downsyndrom entscheiden muss. Anschließend findet ein Gespräch mit der Regisseurin statt. Wie ist das nun, will Moderator und Journalist Ulrich Sonnenschein von ihr wissen: „Ist denn die Pränatalmedizin Fluch oder Segen?“

Es hat Tradition, dass über Filme, die sich mit Abtreibungen befassen, eher thematisch als formal diskutiert wird. Abtreibungen waren in Deutschland lange ein juristisches Tabu, heute sind sie definitiv noch ein gesellschaftliches. Immerhin das Darstellungstabu wurde bereits in der Weimarer Republik gebrochen. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges hatte es eine sogenannte „zensurfreie Zeit“ gegeben, in der vermehrt Sitten- und Aufklärungsfilme entstanden. Sie setzten sich mit kontroversen Themen auseinander und hatten das Ziel die Bevölkerung besonders in Fragen der Hygiene zu informieren.

 

Der verfluchte Paragraph

Schon seit 1909 führte man im Parlament eine hitzige Debatte um eine Reform des Paragraphen 218ff StGB, der unter anderem schwangere Frauen, die eine Abtreibung durchführen ließen, mit dem Zuchthaus bestrafte. In ihrem Band Reforming Sex. The German Movement for Birth Control and Abortion Reform, 1920-1950 schreibt die Historikerin Atina Grossmann: „In the winter and spring of 1931 it was virtually impossible — at least in Berlin — to go to the theater, cinema, or cabaret, listen to popular music, or read newspapers, magazines, or novels without being confronted with the passions surrounding „the most cursed paragraph of our penal code.“

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Wie sehr das Thema die Leute beschäftigte, zeigt sich an den Kulturerzeugnissen der 1920er Jahre. So erschien etwa in der beliebten Arbeiter Illustrierten Zeitung ein Fortsetzungsroman namens Dein Körper gehört dir nach der Vorlage des Franzosen Victor Margueritte, in dem die junge Spirita ein ungewolltes Kind ins Findelhaus bringt und in Verdacht gerät Komplizin einer Abtreibung zu sein. Auch in Literatur und Theater war das Thema allgegenwärtig: Dr. Carl Credé verfasste das Stück Paragraph 218. Gequälte Menschen, Hans-José Rehfisch Der Frauenarzt. Als schließlich auch der bekannte Arzt und Dramatiker Friedrich Wolf ein entsprechendes Werk namens Cyankali plante, schrieb ihm 1928 sein Verleger Martin Mörike vom Internationalen Arbeiter-Verlag: „Diese Paragraph-218-Stücke werden schon wie sauer Bier angeboten. Aber wenn Sie den Stoff anpacken, wird ja wohl etwas Besseres herauskommen, als bei Rehfisch.“

 

Die Kunstfreiheit unter Beschuss

Cyankali wurde 1930 von Hans Tintner verfilmt und gilt als der bekannteste Abtreibungsfilm der Weimarer Republik. Er erzählt von der ungeplant schwangeren Büroangestellten Hete (Grete Mosheim), die sich gegen das Kind entscheidet, nachdem sie und ihr Verlobter ihre Anstellung verlieren. Weil sie keinen Arzt findet, der bereit ist einen Abbruch vorzunehmen, geht sie zu einer „Engelmacherin“, die ihr Zyankali verabreicht. Seit seiner Fertigstellung durchlief der Film einen regelrechten Zensurmarathon, der ihm allerdings auch eine selten gesehene Aufmerksamkeit verschaffte. So musste die eigentliche Abtreibungsszene nicht nur gekürzt, sondern auch nachgedreht werden: Die „Engelmacherin“ sollte eine dreckige Schürze statt einer Sauberen tragen, um die Zuschauer nicht dazu zu ermutigen entsprechende Dienste in Anspruch zu nehmen.

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Die verhältnismäßig kunstfreie Phase der Nachkriegsjahre ging zu diesem Zeitpunkt schon deutlich ihrem Ende entgegen. Im Rahmen der Diskussionen um Cyankali — es gab Boykottaufrufe und etliche Vorführungen wurden etwa von Demonstranten gewaltsam gestört — wurden 1931 Friedrich Wolf und die Ärztin und Schriftstellerin Else Kienle verhaftet. Der Vorwurf: Gewerbsmäßige Abtreibung. Das Parteiorgan der NSDAP, der Völkische Beobachter, nannte Wolf damals den „gemeingefährlichsten Vertreter des ostjüdischen Bolschewismus“. Schon damals vereinnahmten die Rechten gesellschaftliche Debatten mit Vorliebe für ihre Zwecke. Aber die konservative Allianz löste auch regelrechte Massenproteste aus: Unter Führung der KPD versammelte sich eine neue Koalition aus der SPD, aus Liberalen, Ärzten, Juristen, Intellektuellen, Künstlern und Frauen, die erstmals den Slogan des Fortsetzungsromans aus der Zeitung auf die Straße trugen:

Dein Körper gehört dir!

Hans Tintners Cyankali beginnt mit übereinander gelagerten Zeitungsausschnitten: „Hier starb unter auffallenden Umständen ein 17-jähriges Mädchen innerhalb einer Stunde,“ schreibt die Schwäbische Tagwacht und die Medizinische Wochenschrift berichtet: „Man schätzt die Zahl der jährlichen Abtreibungen in Deutschland auf ca. eine halbe Million bis 800.000, darunter ca. 10.000 Todesfälle (!) Ärzte berichten von Fällen, wo von verbrecherischen Abtreiberinnen den Patientinnen sogar Cyankali (Blausäure) zur Abtreibung verabreicht wurde.“ Das Thema des Filmes ist damit unmittelbar als real existierendes markiert, der Film selbst als exemplarische und besonders tragische Sichtbarmachung tatsächlicher Fälle. Schon wenn Hete und ihr Paul noch zu hoffen wagen, wenn sie das Kind bekommen wollen und sich an die erhoffte Lohnerhöhung klammern, schneidet Tintner parallel dazu die Arbeiter, die sich vor dem geschlossenen Betrieb versammeln.

Grete Mosheim und Herma Ford in "Cyankali"
Grete Mosheim und Herma Ford in „Cyankali“; Copyright: Absolut Medien

 

Verhütung als Klassenprivileg

Dass die Diskussion über Abtreibungen eine war, die in erster Linie auf dem Rücken der Arbeiterfrauen geführt wurde, daran lassen weder Cyankali noch andere Abtreibungsfilme der Weimarer Republik auch nur den leisesten Zweifel. Gleich zu Beginn läuft der Vermieter durch das heruntergekommene Berliner Mietshaus, in dem sich der größte Teil der Filmhandlung abspielt, und verteilt Rechnungen. An den Türen öffnen ihm frühzeitig gealterte Frauen, alleinstehend oder mit versoffenen Männern und sieben Kindern, die kaum zahlen können. Manche reagieren verzweifelt, andere zynisch, eine wird sich im Verlauf der Handlung mit ihrem Baby aus dem Fenster stürzen.

Eine andere typische Szene zeigt einen Arzt, der einer offensichtlich begüterten jungen Frau mit Pelzkragen und Schoßhündchen eine Überweisung an eine renommierte Klinik ausstellt; dazu ein Attest, das sie als von der Schwangerschaft gesundheitlich gefährdet ausweist. Bei Hete, die danach ohne Geld in sein Behandlungszimmer kommt, beruft sich der Arzt auf das Gesetz, das ihm die Hände binde. Eine ähnliche Szene gibt es in Martin Bergers 1926er Drama Kreuzzug des Weibes mit Conrad Veidt, der überhaupt den Fall einer Arbeiterfrau und bereits vierfachen Mutter mit dem Fall einer jungen Lehrerin und Anwaltsverlobten kontrastiert, die durch eine Vergewaltigung schwanger wird.

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Auch in Frauennot — Frauenglück findet sich eine entsprechende Szene. Die Mischung aus Stumm- und Tonfilm, aus episodischem Spiel- und Dokumentarfilm drehte kein Geringerer als Sergei Eisenstein als Auftragsarbeit für den Schweizer Produzenten Lazar Wechsler. Ein sensationeller Kassenerfolg in der Schweiz. Auch hier wird eine reiche Frau an eine Privatklinik überwiesen, wo der Arzt zuvor eine von ihrem Mann verlassene Frau mit den Worten abspeist: „Sie sind gesund und durchaus in der Lage ein Kind zur Welt zu bringen. Nehmen Sie die Lage nicht zu schwer. Sie müssen jetzt vor allem an sich denken. Wenn Sie sich ein bisschen gefunden haben, werden Sie zur Einsicht kommen, dass viel schönes auf sie wartet. So viele Frauen würden viel dafür geben, Mutter zu werden.“

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Probleme über Probleme

Eines der drängendsten Probleme der Frauen in den Filmen ist die Informationsbeschaffung. Weigern sich ihre Ärzte zu helfen, sind sie auf Hörensagen angewiesen, darauf, dass eine Freundin oder Bekannte ihr Schweigen bricht. Dass es für dieses Problem bis heute keine abschließende Lösung gibt, zeigt der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft nach § 219a StGB angeklagt und zu einer Geldstrafe (bisher nicht rechtskräftig) verurteilt wurde. Revision ist eingelegt, der Ausgang noch offen. Nicht nur in der Anteilnahme der Öffentlichkeit erinnert der Fall Kristina Hänel an den Fall Friedrich Wolf, sondern auch von Seiten der der Kläger, häufig paternalistisch agierende Privatpersonen mit Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen.

Aufklärung und Informationsbeschaffung stehen deswegen auch heute noch im Mittelpunkt von Abtreibungsfilmen, wenn auch unter anderen Vorzeichen. „90% der Menschen, die ein Kind mit Downsyndrom erwarten, treiben ab. Beim Downsyndrom — da geht’s noch nicht um Organschaden, Herzfehler, da geht’s erstmal nur um das Downsyndrom. Deswegen habe ich den Film gemacht, weil ich das gehört habe und wusste das nicht,“ erklärt Anne Zohra Berrached im Gespräch mit Ulrich Sonnenschein. Sie wolle sich in 24 Wochen weder für, noch gegen eine Spätabtreibung aussprechen, sondern einfach nur abbilden, dass es diese Fälle gebe. Bei aller löblichen Absicht ist aber genau das auch ein häufig angesprochener Kritikpunkt an ihrem Film. Er ist irgendwie glatt, die von Julia Jentsch gespielte Kabarettistin Astrid bietet das irgend größtmögliche Identifikationspotential und in seiner zurückhaltenden Fernsehfilmästhetik und argumentativen Ausgewogenheit entspricht 24 Wochen dem Stereotyp des Problemfilms.

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Er tut einfach nicht weh — vor allem im direkten Vergleich mit den Filmen aus der Zeit der Weimarer Republik, die sich kämpferisch geben, mit systemkritischen Plädoyers enden. Bei denen trotz aller filmischen und repräsentativen Mängel klar wird, dass es um etwas geht. So etwa am Ende von Cyankali, der — der Film entstand zur Zeit des Übergangs zwischen Stumm- und Tonfilm — mit Hetes Hilfeschrei dramatisch endet: „100.000 Frauen müssen sterben. Hilft uns denn niemand?“ Dem vorausgegangen ist da bereits ein heftiger Wortwechsel zwischen Polizisten und einem Kollegen ihres Verlobten, der deklamiert:

„Geburtenregelung! Den Millionen Arbeitslosen, Wohnungslosen, Brotlosen muss der Staat helfen! Und nicht der Abtreiber!“

 

Die Sorgen der Männer

Dass die Männer die Plädoyers hielten, war übrigens nicht nur in den Filmen der Weimarer Republik die Norm. So hatte es 1926 ein Gesetz zur Abänderung des Strafgesetzbuches gegeben, in dem jedoch nicht die Frau und das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper im Mittelpunkt stand, sondern das Recht der Ärzte im medizinisch induzierten Fall eine Abtreibung straffrei durchzuführen. In diesem Kontext verwundert es nicht, dass sich unter den Abtreibungsfilmen ein ganzes Sub-Subgenre an Arzt- und Anwaltsdramen identifizieren lässt. Karlheinz Böhm etwa spielte zur gleichen Zeit, in der er als Kaiser Franz-Josef in der Sissi-Trilogie für gebrochene Herzen sorgte, auch einen jungen Voluntärsarzt in Arthur Maria Rabenalts Drama Die Ehe des Dr. med. Danwitz. Rabenalt kontrastiert die hehre, helle Welt der Halbgötter in Weiß mit der scheinbar moralisch verkommenen Modebranche, in der Marianne Koch in der Rolle der Ehefrau des Arztes versucht als Model zu Geld zu kommen. Als sie ungeplant schwanger wird, wird der Film zum Drama in elaborierter Noir-Ausleuchtung über das moralische Dilemma des Arztes und seine finanzielle Notlage zum zentralen Problem.

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Einen ähnlichen Fokus setzen die halbdokumentarische deutsch-schweizerische Produktion Der Arzt stellt fest… Angeklagt nach §218 (1966) von Aleksander Ford und Wolfgang Bellenbaums (unter dem Pseudonym Jochen Wiedermann) 1962er Drama Ich kann nicht länger schweigen. In kolportageartigen Rückblenden, die zuweilen schon die eine Dekade später durch die Decke gehenden Reportfilme vorausahnen lassen, wird die Geschichte eines jungen Paares erzählt. Als die 17-jährige Sabine Prohaska (Barbara Frey) schwanger wird, ist ihr größtes Problem einen Arzt zu finden, der einen Abbruch vornehmen will. Auch hier liegt jedoch der zentrale dramatische Reibungspunkt bei dem moralischen Konflikt des angeklagten Arztes (Paul Klinger), der Sabines Geschichte vor Gericht wiedergibt — und bei dem Streit zwischen Sabines Freund (Michael Verhoeven), einem Jurastudenten, und dessen strengem Vater, der sich als Staatsanwalt im Fall Sabine Prohaska entpuppt.

„Keineswegs wird der Paragraph als solcher angegriffen – aber der Film zeigt, daß es auch noch die menschliche Seite dieses Problems gibt,“ urteilte damals die Illustrierte Film-Bühne. Aus heutiger Sicht unternehmen die Filme durchaus einen Angriff auf den Paragraphen — nur verknüpfen sie ihre Kritik nicht mit einem Plädoyer für die Entscheidungsfreiheit der Frauen. Selbst jene Figuren, die es gut meinen, urteilen in einem Fort über ihre Beweggründe: „Er macht es nicht, ich bin jung und gesund, sollte das Kind kriegen,“ zitiert Sabine an einer Stelle den Arzt, der sich weigert sie zu behandeln, weil er findet, dass es in ihrem Fall nicht um Leben und Tod gehe. „Es geht hier nicht um irgendwelche Bohemiens,“ rechtfertigt er dafür später seine Entscheidung für andere Eingriffe. Und selbst seine Verteidigerin erklärt beschwichtigend: „Ich weiß genau, dass die Abschaffung des Schutzparagraphen zur moralischen Anarchie führen würde.“

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Wie fühlen sich eigentlich die Frauen?

Dass sie versuchen sich den Perspektiven der betroffenen Frauen zu nähern und sich dabei zugleich mit Urteilen zurückhalten, ist wohl der größte Unterschied der jüngeren Abtreibungsfilme zu ihren Vorgängern. Christian Zübert erzählt etwa im 2016er Ein Atem von der Griechin Elena (Chara Mata Giannatou), die in Frankfurt als Kindermädchen arbeitet, ihre ungeplante Schwangerschaft entdeckt und im Stress das ihr anvertraute Kind verliert. Auf der Hälfte des Films wechselt Zübert die Perspektive und folgt der verzweifelten Mutter (Jördis Triebel), die Elena als Entführerin verdächtigt und sie in Griechenland sucht. In der Kontrastierung des deutschen Yuppie-Pärchens mit der perspektivlosen jungen Generation Griechenlands gerät der Handlungsstrang um die Schwangerschaft und den Abbruch allerdings in den Hintergrund.

Wesentlich radikaler geht Michael Hofmanns Sozialdrama Sophiiiie! vor. Katharina Schüttler spielt in dem Film von 2002 die titelgebende junge Frau, die sich, völlig überwältigt von der Nachricht ungewollt schwanger zu sein, ins selbstzerstörerische Nachtleben stürzt. Der Film ist heftig, denn er versucht Sophies extreme Entscheidungen nicht zu rechtfertigen oder irgendwie küchenpsychologisch zu ergründen. Er versucht uns nicht einmal vorzusagen, ob Sophie nun eine starke oder eine schwache Figur ist. Er wirft sie uns einfach hin und wir müssen zu ihr eine Haltung entwickeln. Ob sie sich in Szenen, die mit ihrer wackelig-unscharfen Handkamera an Amateurpornos erinnern, mit einem guten Dutzend Männer zugleich einlässt oder einen Embryo im Park beerdigt.

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„Sie sind der Fluch unserer Zeit“, beschimpft ein fremder alter Mann sie am Telefon, nachdem Sophie ihm spontan und unter Tränen ihre Geschichte erzählt hat. Kurz darauf gerät sie unter einen ICE und der Schnitt lässt offen, ob sie gefallen oder gesprungen ist. Aber Sophie ist nicht kleinzukriegen. Als der Zug abfährt, findet die Kamera sie im Gleisbett liegend und kriecht ganz nah an sie heran. Erschöpft schaut sie uns an, eine Schramme über der Augenbraue, bebende Nasenflügel. Allein mit diesem müden Blick lässt es sich intensiver mitfühlen als mit jeder glatten Mittelschichtskabarettistin.

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