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Film- und Medienstiftung NRW hat Fördergrundsätze verabschiedet

Ein Beitrag von Andreas Köhnemann

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Petra Müller
Petra Müller

08.05.2018: Wie in einer Pressemitteilung bekannt gegeben wurde, hat die Film- und Medienstiftung NRW ihre Fördergrundsätze profiliert. Überdies wurde der Geschäftsführungsvertrag von Petra Müller verlängert.

Nach einer ersten Untersuchung der Förderergebnisse von 2011 bis 2015 wurde Mitte 2017 eine Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen der Gesellschafter*innen, des Aufsichtsrates, des Filmförderungsausschusses, der Geschäftsführung und der Leitung Förderung eingesetzt und mit der Erarbeitung einer weiterentwickelten Förderstrategie beauftragt. Die Grundsätze, die nun beschlossen wurden, sollen am 01.01.2019 in Kraft treten.

„Ziel der neu formulierten Grundsätze ist es, die Qualität der geförderten Projekte, ihre künstlerische Exzellenz, ihre quantitative und qualitative Standortwirkung ebenso wie ihren marktlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu steigern.“ (Auszug aus der Pressemitteilung)

Vorrang bei der Förderung sollen Projekte haben, die — wie es heißt — „kulturelle und/oder marktliche Erfolge erwarten lassen“. Als Indikatoren dieser Erfolgserwartung sollen Festivaleinladungen, Preise, Auszeichnungen und/oder Besuchszahlen, Downloads oder auch die publizistische Wahrnehmung dienen.

Schwerpunkt der Förderung sei der Kinofilm; doch auch die Förderung von High-End-Serien soll signifikant erhöht werden.

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