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MFG erhebt soziale Nachhaltigkeit zum Förderkriterium

Ein Beitrag von Katrin Doerksen

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Filmdreh

07.02.2018: Über die deutsche Filmförderung wird meist geschimpft, heute gibt es aber zur Abwechslung gute Nachrichten. So hat die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) beschlossen, die Einhaltung sozialer Standards in ihren Richtlinienkatalog für die Produktionsförderung aufzunehmen. Damit ist sie die erste regionale Filmförderanstalt in Deutschland, die sich vorbehält Projekte nur wegen prekärer Bedingungen für die Beschäftigten abzulehnen. In ihrem Merkblatt für die Produktionsförderung heißt es:

„Für die MFG sind eine sozial nachhaltige Produktionsweise, eine faire Bezahlung und die Einhaltung von sozialen Standards von wesentlicher Bedeutung. Die Kalkulation soll insofern angemessen sein.“

Bewerber auf Produktionsförderung sind ab sofort angehalten in einer Anlage Auskunft über die soziale Nachhaltigkeit, über die Einhaltung branchentarifvertraglicher oder entsprechender Standards bei ihrem Projekt zu informieren. Andernfalls wird eine Begründung gefordert.

Berichten zufolge hatte die MFG in den zurückliegenden Monaten eine Branchenbefragung in Baden-Württemberg durchgeführt, in der eine „faire Bezahlung“ immer wieder als gravierendes Problem genannt wurde. Die neuen Kriterien gelten seit Beginn der aktuellen Antragsperiode. Bis sie erstmals in einer Jurysitzung berücksichtigt werden, dauert es allerdings noch bis zum 27. September 2018.

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