Der Fall Collini (2019)

Das beredte Schweigen des Angeklagten

Eine Filmkritik von Bianka Piringer

Was soll ein Pflichtverteidiger denn mit einem Mandanten anfangen, der beharrlich schweigt? Der junge Anwalt Caspar Leinen (Elyas M‘Barek) schaut sich hilfesuchend um, als ihm der unter Mordverdacht stehende Untersuchungshäftling Fabrizio Collini (Franco Nero) bei der ersten Begegnung keine Frage beantworten will. Der Prozess wird dem Berufsanfänger eine knifflige Aufgabe zu lösen geben. Er muss nämlich herausfinden, wie die Tat mit dem Schweigen Collinis zusammenhängt und welche verdrängte Wahrheit er selber zur Sprache zu bringen hat.

Regisseur Marco Kreuzpaintner (Trade – Willkommen in Amerika) hat den gleichnamigen 2011 erschienenen Roman von Ferdinand von Schirach verfilmt. Darin macht der Autor, ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt, auf ein deutsches Gesetz aufmerksam, das kaum jemand kennt und das dennoch seit seiner Einführung 1968 zuverlässig dafür sorgt, dass die meisten Nazi-Verbrechen strafrechtlich nicht geahndet werden können. 

Das vom Ministerialbeamten Eduard Dreher, einem ehemaligen Nazi-Staatsanwalt, verfasste Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz wurde vom Bundestag verabschiedet, ohne dass dort jemand rechtzeitig seine in der Unscheinbarkeit versteckte wahre Bedeutung erkannte. Mordgehilfen werden seither nicht mehr wie Mörder bestraft, sondern wie Totschläger, deren bis 1945 begangene Taten aber bereits seit 1960 verjährt sind. Das Gesetz unterbrach auf einen Schlag viele bereits laufende Verfahren gegen Nazi-Verbrecher. Beispielsweise mussten nun Wehrmachtssoldaten und SS-Leuten, die Vergeltungsaktionen und Massaker an der Zivilbevölkerung verübt hatten, für eine Anklage erst individuell niedere Beweggründe oder andere Mordmerkmale nachgewiesen werden.

Der Film folgt in seinem dramaturgischen Aufbau weitgehend der Buchvorlage. Zunächst glaubt man, die 2001 spielende Geschichte handelt davon, wie der unerfahrene Verteidiger Caspar Leinen sein persönliches Problem mit dieser Pflichtverteidigung löst. Leinen findet nämlich heraus, dass es sich bei dem Mordopfer um Hans Meyer (Manfred Zapatka) handelt, in dessen Haus er als Kind und Jugendlicher ein- und ausging. Der Fabrikbesitzer Meyer war der Großvater eines Schulfreundes. Caspar, der Junge einer alleinerziehenden türkischen Mutter, fand dort praktisch ein zweites Zuhause. Seine Jugendliebe Johanna (Alexandra Maria Lara), Meyers Enkelin, kann nun nicht verstehen, dass er den Mörder des alten Mannes verteidigt. 

Schirach beweist in seinem Roman kein ausgeprägtes Talent im Ausmalen von Beziehungen. Wie Leinen zu Hans Meyer steht, interessiert ihn wenig. Elyas M‘Barek aber schlägt sich bei diesem Ausflug ins ernste Fach tapfer und strahlt einfach unschuldige Neugier aus, wo ihm das Drehbuch nichts liefert. Leinen will wissen, wieso dieser unbescholtene Italiener Meyer in seinem Hotelzimmer erschossen und ihm dann auch noch das Gesicht halb zertreten hat. So kommt er der NS-Vergangenheit Meyers auf die Spur, die ins italienische Montecatini des Jahres 1944 führt.

Wie bei Schirach besteht Leinens Coup auch im Film darin, dass er die deutsche Justiz auf die Anklagebank setzt. Er findet heraus, dass Hans Meyer wegen des besagten Gesetzes nie der Prozess gemacht werden konnte. Dieser fiktive Charakter steht für ganz viele reale, denn mit einer einzigen Ausnahme wurde kein deutscher Wehrmachts- oder SS-Offizier je von einem deutschen Gericht wegen in Italien begangener Kriegsverbrechen rechtskräftig verurteilt. Schirach schildert den SS-Täter Meyer übrigens nicht als grausamen Sadisten, der Film entscheidet sich in seinen Rückblenden anders. 

Die Inszenierung greift gerne in die Klischee-Kiste, wo sich das aus dramaturgischen Gründen anbietet. Wenn Johanna auf Meyers Trauerfeier eine Rede hält, mischt der Film gleich auch noch die gediegene Musik auf der Tonspur hinzu, die ein paar Instrumentalisten vor Ort beisteuern. Diese Verdichtung wirkt wie ein distanzierender Kommentar. Unter den Gästen der Beerdigung befinden sich zwei Bundeswehr-Männer in Uniform – ein Verweis auf rechte Seilschaften, wie sie auch entstanden, als ehemalige Nazis in der Bundesrepublik plötzlich wieder juristische und politische Ämter bekleideten. Collini wird aus einem schaurigen Kellergang mit unverputztem Mauerwerk hinauf in das architektonisch prächtige Gerichtsgebäude geführt. Und wenn er sich mit dem Anwalt trifft, dann in einem auffallend engen, schäbigen Raum. Womöglich deuten auch die architektonischen Verhältnisse mit den Übertreibungen sowohl beim Prunk als auch bei der Hässlichkeit des Untergrunds, aus dem die Gefangenen kommen, darauf hin, dass in der Justiz noch ein unbearbeitetes, unbewusstes Erbe der Nazi-Ära als Geist herumschwirrt.

Leinen sorgt für frischen Wind, er konfrontiert den renommierten Strafrechtsprofessor Richard Mattinger (Heiner Lauterbach) mit unangenehmen Fragen. Lauterbach spielt den selbstbewussten Vertreter der Nebenklage sehr markant und überzeugend, während Alexandra Maria Lara als Johanna in einer völlig unbedeutenden Rolle verheizt wird. Franco Nero verleiht dem wortkargen Collini eine verhaltene und dennoch beinahe beängstigende Kraft. Große Filmkunst bietet Kreuzpaintner eher nicht. Aber das Drama rückt das immer noch erschreckend wenig bekannte, in seiner Komplexität auch schwer verständliche, nicht korrigierte Versagen der deutschen Justiz bei der Verfolgung von Naziverbrechen nachdrücklich ins Bewusstsein. 

Quelle: www.kino-zeit.de/film-kritiken-trailer-streaming/der-fall-collini-2019