13.11.06
WDR legt Berufung gegen Verbot des Films "Eine einzige Tablette" ein
Köln - Der WDR und die Produktionsfirma Zeitsprung haben Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht gegen das Verbot der Austrahlung des Films Eine einzige Tablette durch das Landgericht Hamburg eingelegt.
Das Landgericht hatte einstweilige Verfügungen, die es auf Antrag der Contergan-Herstellerfirma Grünenthal gegen die Ausstrahlung des Films Eine einzige Tablette erlassen hatte, weitgehend bestätigt. Dabei stützte das Gericht seine Entscheidung auf eine Drehbuchfassung, obwohl der fertige Film zur Ansicht vorgelegt wurde. Das Gericht ordnete den Film zwar als Kunstwerk ein, versagte aber gleichzeitig den für Kunstwerke geltenden weitgehenden Schutz der Verfassung. Stattdessen legte die Pressekammer den für Presseberichterstattung geltenden Maßstab an. Damit sind nach Ansicht der Kammer Abweichungen der filmischen Darstellung von den über 40 Jahre zurückliegenden historischen Geschehnissen unzulässig.
"Unser fiktionaler Film entspricht den historischen Ereignissen. Er ist ein Kunstwerk und entstellt niemanden. Diesen eklatanten Eingriff in die Kunstfreiheit können und wollen wir nicht hinnehmen", so der Geschäftsführer der Firma Zeitsprung, Michael Souvignier. "Sollte dieses Urteil Bestand haben, würde hiervon eine verheerende Wirkung für alle Kunstschaffenden in Deutschland ausgehen. Die künstlerische Aufarbeitung historischer Stoffe wäre dann nicht mehr möglich, und zwar weder filmisch, noch literarisch", so Souvignier weiter.
Beim Arzneimittelhersteller Grünenthal sieht man den Fall natürlich vollkomen anders. Geschäftsführer Sebastian Wirtz hält es für absolut nicht nachvollziehbar, wenn der WDR und due die Produktionsfirma Zeitsprung von "Sendeverbot" oder "eklatanten Eingriffen in die Kunstfreiheit" sprechen. "Die Urteile verhindern die Ausstrahlung des Films nicht, wenn die vom Gericht beanstandeten Szenen historisch korrekt wiedergegeben werden", so Sebastian Wirtz. "Der Fernsehzuschauer kann aufgrund der Vermischung von Fiktion und Wirklichkeit nicht in der Lage sein, sich ein korrektes Bild der damaligen Geschehnisse zu machen. Stattdessen muß er zwangsläufig davon ausgehen, dass es sich tatsächlich wie dargestellt zugetragen habe. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Und das können wir nicht akzeptieren."
Eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wird Anfang 2007 erwartet.
Das Landgericht hatte einstweilige Verfügungen, die es auf Antrag der Contergan-Herstellerfirma Grünenthal gegen die Ausstrahlung des Films Eine einzige Tablette erlassen hatte, weitgehend bestätigt. Dabei stützte das Gericht seine Entscheidung auf eine Drehbuchfassung, obwohl der fertige Film zur Ansicht vorgelegt wurde. Das Gericht ordnete den Film zwar als Kunstwerk ein, versagte aber gleichzeitig den für Kunstwerke geltenden weitgehenden Schutz der Verfassung. Stattdessen legte die Pressekammer den für Presseberichterstattung geltenden Maßstab an. Damit sind nach Ansicht der Kammer Abweichungen der filmischen Darstellung von den über 40 Jahre zurückliegenden historischen Geschehnissen unzulässig.
"Unser fiktionaler Film entspricht den historischen Ereignissen. Er ist ein Kunstwerk und entstellt niemanden. Diesen eklatanten Eingriff in die Kunstfreiheit können und wollen wir nicht hinnehmen", so der Geschäftsführer der Firma Zeitsprung, Michael Souvignier. "Sollte dieses Urteil Bestand haben, würde hiervon eine verheerende Wirkung für alle Kunstschaffenden in Deutschland ausgehen. Die künstlerische Aufarbeitung historischer Stoffe wäre dann nicht mehr möglich, und zwar weder filmisch, noch literarisch", so Souvignier weiter.
Beim Arzneimittelhersteller Grünenthal sieht man den Fall natürlich vollkomen anders. Geschäftsführer Sebastian Wirtz hält es für absolut nicht nachvollziehbar, wenn der WDR und due die Produktionsfirma Zeitsprung von "Sendeverbot" oder "eklatanten Eingriffen in die Kunstfreiheit" sprechen. "Die Urteile verhindern die Ausstrahlung des Films nicht, wenn die vom Gericht beanstandeten Szenen historisch korrekt wiedergegeben werden", so Sebastian Wirtz. "Der Fernsehzuschauer kann aufgrund der Vermischung von Fiktion und Wirklichkeit nicht in der Lage sein, sich ein korrektes Bild der damaligen Geschehnisse zu machen. Stattdessen muß er zwangsläufig davon ausgehen, dass es sich tatsächlich wie dargestellt zugetragen habe. Dies ist jedoch nicht zutreffend. Und das können wir nicht akzeptieren."
Eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts wird Anfang 2007 erwartet.
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