26.11.09
Roman Polanski bald auf freiem Fuss
Winterthur - Das Gefängnis im Schweizerischen Winterthur wird momentan regelrecht von Journalisten belagert, die jedes abfahrende Fahrzeug genau unter die Lupe nehmen. Grund ist die bevorstehende Entlassung von Regisseur Roman Polanski, der seit knapp zwei Monaten dort inhaftiert ist.
Nachdem das Schweizer Bundesamt für Justiz mitgeteilt hat, dass es keinen Einspruch gegen die Entscheidung Polanski gegen Kaution zu entlassen erheben wird, wird mit der baldigen Entlassung des Regisseurs gerechnet. Polanski wird gegen eine Kaution in Höhe von 4,5 Schweizer Franken (3 Millionen Euro) die Haftanstalt verlassen können. Ein freier Mann ist der Regisseur dann aber immer noch nicht. Er muß seine Ausweispapiere abgeben und in seinem Haus in Gstaad einen Hausarrest antreten, der elektronisch überwacht wird, bis eine Entscheidung über seine Auslieferung an die USA gefällt worden ist.
Polanski war im September bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Grund für die Verhaftung der 76-jährigen Regisseurs war ein US-Haftbefehl aus dem Jahre 1978. Ein Gericht hatte Polanski wegen Unzucht mit einer Minderjährigen rechtskräftig verurteilt. Um einer drohenden Gefängnisstrafe zu entgehen, floh der Regisseur nach Frankreich, da Frankreich keine eigenen Staatsbürger an Drittländer ausliefert. Polanski war nach Zürich gereist, um auf dem dortigen Filmfestival eine Ehrung für sein Lebenswerk entgegenzunehmen.
Nachdem das Schweizer Bundesamt für Justiz mitgeteilt hat, dass es keinen Einspruch gegen die Entscheidung Polanski gegen Kaution zu entlassen erheben wird, wird mit der baldigen Entlassung des Regisseurs gerechnet. Polanski wird gegen eine Kaution in Höhe von 4,5 Schweizer Franken (3 Millionen Euro) die Haftanstalt verlassen können. Ein freier Mann ist der Regisseur dann aber immer noch nicht. Er muß seine Ausweispapiere abgeben und in seinem Haus in Gstaad einen Hausarrest antreten, der elektronisch überwacht wird, bis eine Entscheidung über seine Auslieferung an die USA gefällt worden ist.
Polanski war im September bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Grund für die Verhaftung der 76-jährigen Regisseurs war ein US-Haftbefehl aus dem Jahre 1978. Ein Gericht hatte Polanski wegen Unzucht mit einer Minderjährigen rechtskräftig verurteilt. Um einer drohenden Gefängnisstrafe zu entgehen, floh der Regisseur nach Frankreich, da Frankreich keine eigenen Staatsbürger an Drittländer ausliefert. Polanski war nach Zürich gereist, um auf dem dortigen Filmfestival eine Ehrung für sein Lebenswerk entgegenzunehmen.
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