03.03.06
"Rohtenburg" darf nicht gezeigt werden
Frankfurt - Wie das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden hat, darf der Film Rohtenburg nicht ab dem 9. März in Deutschland in den Kinos gezeigt werden.
Das Gericht gab damit einem Antrag des als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordenen Armin Meiwes statt. Meiwes, der sich derzeit vor dem Landgericht Frankfurt wegen seiner Tat verantworten muss, er hatte einen Mann, den er über das Web kennen gelernt hatte, mit dessen Einverständnis entmannt, anschließend getötet und dann Teile der Leiche gegessen, sah durch die Verfilmung seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Richter erklärten in der Begründung zu der einstweiligen Verfügung, die Persönlichkeitsrechte des Klägers wögen in diesem Fall schwerer als die Freiheit der Kunst. Der Filmstart war für den 9. März geplant.
Sollte der Verleih des Films, Senator Film, gegen die einstweilige Anordnung des Oberlandesgerichts verstoßen, droht ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft.
Bei Senator Film zeigte man sich über die Entscheidung bestürzt. "Sollte die Entscheidung des Gerichts in einem Hauptsacheverfahren über die Instanzen bestätigt werden, so hätte das für die Filmwirtschaft und die Filmkunst geradezu verheerende Auswirkungen. Es ist völlig unverständlich und nach unserer Auffassung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass die filmkünstlerische Auseinandersetzung mit Personen der Zeitgeschichte künftig pauschal von deren Zustimmung und Profitgier abhängig sein soll. Die Behandlung des Themas durch das Gericht ist über die Maßen nachlässig und die Begründung in keiner Weise nachvollziehbar. Sie steht in krassem Widerspruch zur Rechtsprechung, insbesondere auch des Bundesverfassungsgerichtes", äußerte sich das Unternehmen nach dem Urteilsspruch.
Entgegen Presseberichten wird Senator Film auf der Grundlage des gerichtlichen Stopps keine wirtschaftlichen Schaden erleiden. Mittlerweile hat die Produktionsfirma Atlantic Streamline Productions bereits angekündigt, sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts auszuschöpfen.
Das Gericht gab damit einem Antrag des als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordenen Armin Meiwes statt. Meiwes, der sich derzeit vor dem Landgericht Frankfurt wegen seiner Tat verantworten muss, er hatte einen Mann, den er über das Web kennen gelernt hatte, mit dessen Einverständnis entmannt, anschließend getötet und dann Teile der Leiche gegessen, sah durch die Verfilmung seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Richter erklärten in der Begründung zu der einstweiligen Verfügung, die Persönlichkeitsrechte des Klägers wögen in diesem Fall schwerer als die Freiheit der Kunst. Der Filmstart war für den 9. März geplant.
Sollte der Verleih des Films, Senator Film, gegen die einstweilige Anordnung des Oberlandesgerichts verstoßen, droht ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft.
Bei Senator Film zeigte man sich über die Entscheidung bestürzt. "Sollte die Entscheidung des Gerichts in einem Hauptsacheverfahren über die Instanzen bestätigt werden, so hätte das für die Filmwirtschaft und die Filmkunst geradezu verheerende Auswirkungen. Es ist völlig unverständlich und nach unserer Auffassung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass die filmkünstlerische Auseinandersetzung mit Personen der Zeitgeschichte künftig pauschal von deren Zustimmung und Profitgier abhängig sein soll. Die Behandlung des Themas durch das Gericht ist über die Maßen nachlässig und die Begründung in keiner Weise nachvollziehbar. Sie steht in krassem Widerspruch zur Rechtsprechung, insbesondere auch des Bundesverfassungsgerichtes", äußerte sich das Unternehmen nach dem Urteilsspruch.
Entgegen Presseberichten wird Senator Film auf der Grundlage des gerichtlichen Stopps keine wirtschaftlichen Schaden erleiden. Mittlerweile hat die Produktionsfirma Atlantic Streamline Productions bereits angekündigt, sämtliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts auszuschöpfen.
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