31.01.08
"Feuerherz" bald vor Gericht
Hamburg - Nach Recherchen des NDR-Medienmagazins "Zapp" müssen sich jetzt gleich mehrere Gerichte mit dem Wahrheitsgehalt des Bestsellers Feuerherz beschäftigen. In dem laut Verlag Droemer-Knaur alleine in Deutschland 450.000 Mal verkauften Buch schildert die Sängerin Senait Mehari ihre Kindheit als angebliche Kindersoldatin während des Krieges zwischen Eritrea und Äthiopien. Das Buch über Meharis Leben inspirierte Luigi Falornis Film Feuerherz, der als deutscher Beitrag im Wettbewerb der Berlinale läuft.
Im Auftrag mehrerer Eritreer hat eine Frankfurter Anwältin Klage beim Hamburger Landgericht eingereicht. In der Klageschrift werden von Senait Mehari und dem Verlag ihrer Biografie, Droemer-Knaur, zahlreiche Widerrufe und Unterlassungen verlangt. Zusätzlich wird eine Geldentschädigung gefordert. Die Kläger wehren sich gegen Meharis Darstellung, die gemeinsam besuchte Schule in einem Lager der eritreischen Rebellenorganisation ELF sei ein militärisches Ausbildungscamp für Kindersoldaten gewesen.
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat nach "Zapp"-Recherchen bereits einen Strafbefehl gegen Senait Mehari erlassen. Wegen übler Nachrede soll die Sängerin 9000 Euro zahlen. Senait Mehari hatte sowohl in ihrem Buch Feuerherz als auch in Interviews unter anderem in "Zapp" über eine namentlich benannte Mitschülerin behauptet, sie sei eine "brutale Kommandantin" gewesen, quasi eine menschenverachtende Mörderin und Soldatin. Die Berliner Staatsanwaltschaft kam nach zahlreichen Zeugenbefragungen zu der Überzeugung, dass diese Behauptung durch nichts belegt sei. Senait Mehari habe trotz Aufforderung keine Zeugen für ihre "herabwürdigenden" Äußerungen benennen können. Sie hat nach "Zapp"-Recherchen zwischenzeitlich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so dass es auch hier zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird.
Nach "Zapp"-Recherchen gingen diesen juristischen Auseinandersetzungen monatelange Verhandlungen zwischen der Autorin Senait Mehari, ihrem Verlag Droemer-Knaur und den jetzigen Klägern voraus. Der Verlag bot immer wieder Geldzahlungen an. Auch Namensänderungen wurden angeboten - alles vergebens. Den Klägern gehe es nicht um Geld, erklärte ihre Anwältin gegenüber "Zapp". Vielmehr wollten sie, dass Senait Mehari ihre "unwahre Geschichte" nicht länger aufrecht erhalte. Sie wollten jetzt nicht weiter tatenlos zusehen, wie Senait Mehari ihre gemeinsame Kindheit als "frei erfundene Kindersoldatin" vermarkte. Auch gegen die Verfilmung des Buches werde man juristisch vorgehen, sobald der genaue Inhalt bekannt sei. Die Produzenten dieses Kinofilmes, der als deutscher Wettbewerbsbeitrag auf der Berlinale seine Premiere feiert, wollten sich gegenüber "Zapp" weder zum Inhalt noch zu den Vorwürfen äußern.
Quelle: NDR
Im Auftrag mehrerer Eritreer hat eine Frankfurter Anwältin Klage beim Hamburger Landgericht eingereicht. In der Klageschrift werden von Senait Mehari und dem Verlag ihrer Biografie, Droemer-Knaur, zahlreiche Widerrufe und Unterlassungen verlangt. Zusätzlich wird eine Geldentschädigung gefordert. Die Kläger wehren sich gegen Meharis Darstellung, die gemeinsam besuchte Schule in einem Lager der eritreischen Rebellenorganisation ELF sei ein militärisches Ausbildungscamp für Kindersoldaten gewesen.
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat nach "Zapp"-Recherchen bereits einen Strafbefehl gegen Senait Mehari erlassen. Wegen übler Nachrede soll die Sängerin 9000 Euro zahlen. Senait Mehari hatte sowohl in ihrem Buch Feuerherz als auch in Interviews unter anderem in "Zapp" über eine namentlich benannte Mitschülerin behauptet, sie sei eine "brutale Kommandantin" gewesen, quasi eine menschenverachtende Mörderin und Soldatin. Die Berliner Staatsanwaltschaft kam nach zahlreichen Zeugenbefragungen zu der Überzeugung, dass diese Behauptung durch nichts belegt sei. Senait Mehari habe trotz Aufforderung keine Zeugen für ihre "herabwürdigenden" Äußerungen benennen können. Sie hat nach "Zapp"-Recherchen zwischenzeitlich Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so dass es auch hier zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird.
Nach "Zapp"-Recherchen gingen diesen juristischen Auseinandersetzungen monatelange Verhandlungen zwischen der Autorin Senait Mehari, ihrem Verlag Droemer-Knaur und den jetzigen Klägern voraus. Der Verlag bot immer wieder Geldzahlungen an. Auch Namensänderungen wurden angeboten - alles vergebens. Den Klägern gehe es nicht um Geld, erklärte ihre Anwältin gegenüber "Zapp". Vielmehr wollten sie, dass Senait Mehari ihre "unwahre Geschichte" nicht länger aufrecht erhalte. Sie wollten jetzt nicht weiter tatenlos zusehen, wie Senait Mehari ihre gemeinsame Kindheit als "frei erfundene Kindersoldatin" vermarkte. Auch gegen die Verfilmung des Buches werde man juristisch vorgehen, sobald der genaue Inhalt bekannt sei. Die Produzenten dieses Kinofilmes, der als deutscher Wettbewerbsbeitrag auf der Berlinale seine Premiere feiert, wollten sich gegenüber "Zapp" weder zum Inhalt noch zu den Vorwürfen äußern.
Quelle: NDR
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